Rehasport beantragen
Ihr Weg in den Rehasport:
- Fragen Sie Ihren Arzt, ob eine Rehasportverordnung für Sie in Betracht kommt.
- Bei medizinischer Notwendigkeit kann der Arzt Ihnen Reha-Sport verordnen (Formular 56 Rehasport)
- Auf dem Antrag muss auf der Rückseite unter “Antrag auf Kostenübernahme“ ein lizensierter Leistungserbringer, in unserem Fall das herzhaus, angegeben werden. Einen weiteren Überblick, welche Vereine die Berechtigung der Krankenkassen haben, erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse.
- Das Formular „Rehasport“ schicken Sie zu Ihrer Krankenkasse
- Mit dem von der Krankenkasse bestätigtem Formular Muster 56 können Sie sich in unserem Verein anmelden.
Der herzhaus Rehasportverein ist von allen Kostenträgern anerkannt.
Welcher Reha-Sport ist für mich der Richtige?
Herzgruppe
- Herzkreislauf-Erkrankungen, z.B. Herzinfarkt. Herz-Op´s, Rhythmusstörungen, Herzmuskelentzündungen
- verschiedene Belastungsniveaus Herzinsuffizienzgruppe
Herzinsuffizienzgruppe
- Vorliegen einer Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche),
Training mit niedriger Belastung und speziell ausgebildeten Trainern, - max 12 Teilnehmer
Lungengruppe
- Asthma bronchiale, COPD
Gefäßgruppe
- pAVK / Schaufensterkrankheit
Muskuläres Aufbautraining (MAT)
- bei orthopädischen und neurologischen Erkrankungen, z.B. nach Bandscheibenvorfall, Gelenkersatz, Schlaganfall
Covid (Long-COVID, Post-COVID)
- je nach Indikation Training in Herz-, Lungen- Muskelaufbau- oder Neurogruppe Prävention/RV-Fit
Welche Verordnung benötige ich?
Herzerkrankungen:
- 90 Einheiten Erstverordnung
- 45 Einheiten Folgeverordnung
- Herzinsuffizienz: Kreuz bei „Herzinsuffizienzgruppe“!
Orthopädische und neurologische Erkrankungen, pAVK
- 50 Einheiten bzw. 120 bei besonderen Erkrankungen
Lungenerkrankungen
- 120 Einheiten bei Asthma und COPD
Anmeldung zum Rehasport
Wie Sie sich in unserem Verein zum Rehasport anmelden können, erfahren Sie hier.