1. Rehabilitation
Wie wird Rehabilitation eingeleitet?
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, um eine Rehabilitation im herzhaus einzuleiten:
entweder während eines Krankenhausaufenthaltes:
als Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR).
- Sprechen Sie Ihren Krankenhausarzt und Ihren Sozialarbeiter im Krankenhaus an.
- Füllen Sie mit dem Sozialarbeiter den Patientenantrag aus, Ihr Stationsarzt ist zuständig für den dazugehörigen ärztlichen Befundbericht. Beides zusammen wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht.
Sollten Sie sehr rasch entlassen sein und die Zeit nicht für einen Kontakt zum Sozialdienst gereicht haben und eine Rehabilitation nicht beantragt wurde, nehmen Sie von zu Hause erneut Kontakt mit Ihrer Station und dem Arzt/Sozialdienst auf, damit die Rehabilitation noch eingeleitet werden kann. Dies geht aufgrund verfahrenstechnischer Dinge sehr viel schneller, als wenn Ihr Hausarzt die Rehabilitation einleitet.
oder ohne Krankenhausaufenthalt
können Sie bei entsprechenden Diagnosen/Krankheiten mit körperlichen Beschwerden im Alltag und Berufsleben in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme / Heilverfahren beantragen.
- Besprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt, ob eine Rehabilitation für Sie in Betracht kommt.
- Der Arzt wird dann einen Antrag bei Ihrem Kostenträger stellen entweder bei Ihrer Rentenversicherung (entsprechende Formulare) oder bei Ihrer Krankenkasse über das Formular 60/61.
Patienten, die bei einer Privatkasse versichert sind, benötigen für ihren Antrag eine formlose ärztliche Bescheinigung über eine „ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung“ z.B. herzhaus Berlin.
Das herzhaus bietet selbstverständlich auch Selbstzahlern eine medizinische Rehabilitation an, z.B. für alle, deren private Krankenversicherung die Rehabilitationsmaßnahme nicht bezahlt.
Sie sind herzlich eingeladen, bei unseren Führungen, immer montags bis donnerstags von 13:00 bis 13:30 Uhr, unser Haus kennenzulernen.